Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung. Das Solarpaket I stellt die Weichen für eine Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik und baut Bürokratie ab.
Balkonsolaranlagen: Leichter zum eigenen Strom
BMWK: Balkonsolaranlagen können unkompliziert in Betrieb genommen werden.
Balkon-PV entbürokratisieren: Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfür entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.
Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll auch dann möglich sein, wenn bei dem Betreiber bislang noch kein Zweirichtungszähler eingebaut wurde. Daher werden bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers übergangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet.
Auch ist es unser Ziel, Balkon-PV an normalen Steckdosen zu ermöglichen. Die „Steckerfrage“ und technische Details der Anlagen werden aber rechtlich nicht in Gesetzen, sondern in technischen Normen geregelt.